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Blockbehandlung von Zwangsstörungen ist abrechenbar |
| Der Bewertungsauschuß der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf Bestreben von Dieter Best, Geschäftsführer der Bundesgeschäftsstelle der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung und nach mehrmaligen Abstimmungsrunden eine deutliche Erleichterung bei der Abrechnung von Blockbehandlungen im Rahmen einer Expositionsbehandlung beschlossen:
"Darüber hinaus können in der Verhaltenstherapie zukünftig auch 3- oder 4-stündige Sitzungen abgerechnet werden, ohne dass dies wie bisher jedes Mal im Einzelfall mit der Krankenkasse und der KV geklärt werden muss. (...) Sämtliche Legenden zu den Psychotherapiesitzungen im EBM-Kapitel 35.2 wurden so geändert, dass Sitzungen von 50 Minuten Dauer durch die Formulierung „je vollendete 50 Minuten“ zusammengefügt werden können. (...) Die Änderungen sind im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Sie treten am 01.10. in Kraft." Das Argument, mehrstündige Sitzungen ambulanter Verhaltenstherapie seien an einem Tag nicht abrechenbar, gehört damit der Vergangenheit an! Weitere Info hier=>> |
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