Liebe Besucher unserer Homepage

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der seit 1995 Menschen mit einer Zwangsstörung auf ihrem Weg aus dem Zwang unterstützt. Wir vermitteln Betroffenen, deren Angehörigen und Behandlern Informationen über diese häufig im Verborgenen gelebte Erkrankung.
In der Deutschen Gesellschaft Zwangserkrankungen haben sich Betroffene, Angehörige, Ärzte, Psychotherapeuten und Wissenschaftler zusammengetan, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen allen unter einer Zwangsstörung Leidenden zugänglich zu machen. Wir wollen, dass Menschen mit einer Zwangsstörung nicht auf zweifelhafte Informationen und Angebote im Internet zurückgreifen müssen. Experten sind sich einig darüber, dass die Verhaltenstherapie die Methode der Wahl ist, um Zwänge in den Griff zu bekommen. Eine Verhaltenstherapie bietet gute Chancen, dass Zwänge nicht mehr das Leben der Betroffenen bestimmen und die Betroffenen einen von Zwängen befreiten Alltag leben können.
Um unsere kostenfreien Serviceleistungen für Zwangserkrankte und deren Angehörige sicherstellen zu können, sind wir auf Beiträge und Spenden angewiesen. Wir würden uns über Ihren Beitritt, die Bestellung eines Abos der Z-aktuell oder Ihre Spende sehr freuen.

Unsere Kontaktdaten:

Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen e.V.
Postfach 70 23 34 – 22023 Hamburg – Telefon: (040) 689 13 700
Allgemeine Sprechzeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr.

  Aktuelles zu  Zwangsstörungen

Pressemitteilung:
Jahresrückblick 2023

Podcast: “Was hilft bei Zwangshandlungen und Zwangsgedanken”

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Zur Bücherliste

Neuerscheinung:


COGITO – Eine kostenfreie Selbsthilfe-App auch für Zwangsstörungen

Die von der Arbeitsgruppe Neuropsychologie des UKE-Hamburg entwickelte Smartphone-App COGITO stellt Selbsthilfeübungen für eine Reihe psychischer Probleme, auch Zwangsstörungen, bereit. Die Auswahl der Störungsbilder erfolgt über das Menü “Einstellungen” innerhalb der App. Die Nutzung ist komplett kostenfrei.
Die Links zu den App-Stores finden sich unten auf dieser Webseite=>

Studien zu Zwangsstörungen

 

An der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf (01/2024), der Uniklinik Bonn (12/2023), der Medical School Hamburg (05/2023), der Universität Potsdam (04/2023), der Universität Leipzig (01/2023), dem UKE-Hamburg (10/2022+08/2021) und der KJP der Uniklinik Dresden (03/2019) finden Studien zu Zwangsstörungen statt. Betroffene sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Studien zu Zwangsstörungen

Habe ich eine Zwangsstörung?

Mit diesem Selbsttest können Sie prüfen, ob Sie ggf. unter einer Zwangsstörung leiden. Der Test umfasst diese 5 Fragen:

(1) Waschen und putzen Sie sehr viel?
(2) Kontrollieren Sie sehr viel?
(3) Haben Sie quälende Gedanken, die Sie loswerden möchten, aber nicht können?
(4) Brauchen Sie für Alltagstätigkeiten sehr lange?
(5) Machen Sie sich Gedanken um Ordnung und Symmetrie?

Wenn Sie mindestens eine der obigen Fragen mit “Ja” beantwortet haben und zudem eine Beeinträchtigung erleben, könnte bei Ihnen eine Zwangsstörung gegeben sein. Ist dies der Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt, einem Psychotherapeuten oder Facharzt für Psychiatrie auf, der eine gesicherte Diagnose stellen wird.

Studien zu Zwangsstörungen

Selbsthilfe tut gut

Als Ergänzung zur Psychotherapie können Selbsthilfegruppen einen hilfreichen Beitrag leisten, um Zwänge zu bewältigen. Selbsthilfegruppen sind auch ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems, weil sie z.B. zur Aufklärung über die Störung beitragen und dem Austausch unter Betroffenen dienen. Wenn Sie sich über die Ziele und die Arbeitsweise von Selbsthilfegruppen informieren möchten oder in unserer SHG-Liste nachschauen wollen, ob es in Ihrer Region eine Selbsthilfegruppe zu Zwängen gibt, finden Sie hier.

Studien zu Zwangsstörungen

Therapeuten gesucht

Wenn Sie als psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Interesse an der Behandlung von Zwangsstörungen haben, nehmen wir Sie gerne in unsere Liste der Therapeuten auf. Mit den Ausfüllen unseres Fragebogens leisten Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Zwangsstöungen.

Förderung der Selbsthilfe nach § 20 h SGB V

Als Bundesorganisationen der Selbsthilfe haben wir im Jahr 2023 pauschale Fördergelder der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 28.000,00 Euro erhalten. Ohne diese Zuwendungen wäre unsere Arbeit nur halb so erfolgreich gewesen. Unser herzlicher Dank gilt namentlich diesen Krankenkassen und Verbänden: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband (GbR), BKK-Dachverband e.V., IKK e.V., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.