Therapeutensuche

Wie finde ich den richtigen Therapeuten?

Eine Psychotherapie kann entweder von einem entsprechend ausgebildeten Arzt (zum Beispiel einem Facharzt für Psychiatrie) oder von einem Psychologen durchgeführt werden. Achten Sie unbedingt auf den Zusatztitel „Psychotherapeut“. Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1.1.1999 ist dieser Titel gesetzlich geschützt und darf nur von Psychologen oder Ärzten mit einer entsprechenden Zusatzausbildung verwendet werden.

Für die Behandlung von Zwangserkrankungen hat sich vor allem die so genannte ‘Exposition mit Reaktionsverhinderung’ – eine Methode der Verhaltenstherapie – bewährt. Fragen Sie deshalb bereits bei der  Vorauswahl nach, ob der von Ihnen ausgewählte Therapeut Erfahrung bei der Behandlung von Zwangserkrankungen hat und mit diesem Verfahren arbeitet. Vorteilhaft ist zudem, wenn ein Teil der Übungen in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden. Das erleichtert es Ihnen, die Übungen später alleine durchzuführen. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Sie sollten sich bei Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin gut aufgehoben fühlen, ihm oder ihr vertrauen können und wissen, dass Sie jederzeit vollständig informiert und aufgeklärt werden.

Leider ist es aufgrund vorherrschender Versorgungsengpässe zur Zeit alles andere als einfach, einen geeigneten Therapeuten mit freien Kapazitäten zu finden. Wartelisten bis zu einem Jahr sind leider keine Seltenheit. Bitte bringen Sie deshalb bei der Suche ein bisschen Geduld mit und lassen Sie sich nicht gleich entmutigen. Denken Sie zudem darüber nach, ob für Sie möglicherweise auch eine stationäre Behandlung in einer entsprechenden Fachklinik in Frage kommt.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie oder eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Dazu müssen Sie sich aber von einem Psychotherapeuten oder einem Psychiater mit einer entsprechenden Kassenzulassung behandeln lassen. Bei diesen Therapeuten können Sie dann bis zu fünf Probesitzungen nehmen und müssen sich erst dann endgültig für oder gegen die angebotene Therapie entscheiden.
Im Verlauf der Probesitzung stellt der Psychotherapeut einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse, in dem er die Diagnose erläutert und die Notwendigkeit einer Therapie begründet. Nach dem Bescheid der Krankenkasse kann mit der Therapie begonnen werden.
Falls es Ihrer Nähe keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt oder die Wartezeiten unzumutbar lang sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Behandlung bei einem Psychologen ohne Kassenzulassung nach dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren beantragen. Seit der Reform der psychotherapeutischen Behandlung im Jahr 2017 lehnen die Krankenkassen Anträge auf Kostenerstattung regelmäßig ab. Das Kostenerstattungsverfahren gibt es aber immer noch. Ggf. kann Ihnen die Bundespsychotherapeutenkammer Ratschläge geben, wie Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse durchsetzen können.

Qualifizierte Therapeuten in Ihrer Region

Wir informieren Sie gerne über mit der Therapie von Zwangsstörungen erfahrene Therapeuten und Fachkliniken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Empfehlungen aussprechen dürfen und auch für die Qualität der angebotenen Therapie keine Garantie übernehmen. Auch versenden wir  keine Therapeutenlisten.

Informationen zu Therapeuten und Kliniken erhalten Sie ausschließlich telefonisch über unsere Geschäftsstelle unter (040) 689 13 700, Sprechzeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr.