Veranstaltungen
10.02.2025
Onlinegruppe Betroffene von Zwangsstörungen Mehr=>
17.02.2025
Onlinegruppe Betroffene von körperbezogenen Zwängen Mehr=>
18.02.2025
Onlinegruppe für Eltern von zwangserkrankten Kindern Mehr=>
04.03.2025
Onlinegruppe Betroffene von Gedankenzwängen Mehr=>
Vorschau
10.05.2025
Selbsthilfegruppen-Bundestreffen (online)
Thema: Trauma und Zwang
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Fortbildungen für Therapeuten
20.02.2025
Arbeitskreis körperbezogene Zwänge, wie Trichotillomanie, Skin Picking, Nägel beißen und weiteren BFRBs Mehr=>
26./27.09.2025
Save the Date: 28. Jahrestagung der DGZ e.V. in Prien am Chiemsee Mehr=>
Liebe Besucher unserer Homepage
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der seit 1995 Menschen mit einer Zwangsstörung auf ihrem Weg aus dem Zwang unterstützt. Wir vermitteln Betroffenen, deren Angehörigen und Behandlern Informationen über diese häufig im Verborgenen gelebte Erkrankung.
In der Deutschen Gesellschaft Zwangserkrankungen haben sich Betroffene, Angehörige, Ärzte, Psychotherapeuten und Wissenschaftler zusammengetan, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen allen unter einer Zwangsstörung Leidenden zugänglich zu machen. Wir wollen, dass Menschen mit einer Zwangsstörung nicht auf zweifelhafte Informationen und Angebote im Internet zurückgreifen müssen. Experten sind sich einig darüber, dass die Verhaltenstherapie die Methode der Wahl ist, um Zwänge in den Griff zu bekommen. Eine Verhaltenstherapie bietet gute Chancen, dass Zwänge nicht mehr das Leben der Betroffenen bestimmen und die Betroffenen einen von Zwängen befreiten Alltag leben können.
Um unsere kostenfreien Serviceleistungen für Zwangserkrankte und deren Angehörige sicherstellen zu können, sind wir auf Beiträge und Spenden angewiesen. Wir würden uns über Ihren Beitritt, die Bestellung eines Abos der Z-aktuell oder Ihre Spende sehr freuen.
Unsere Kontaktdaten:
Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen e.V.
Postfach 70 23 34 – 22023 Hamburg – Telefon: (040) 689 13 700
Allgemeine Sprechzeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Zur Bücherliste
Buchtipp:

COGITO – Eine kostenfreie Selbsthilfe-App auch für Zwangsstörungen
Die von der Arbeitsgruppe Neuropsychologie des UKE-Hamburg entwickelte Smartphone-App COGITO stellt Selbsthilfe-übungen für eine Reihe psychischer Probleme, auch Zwangsstörungen, bereit. Die Auswahl der Störungsbilder erfolgt über das Menü “Einstellungen” innerhalb der App. Die Nutzung ist komplett kostenfrei.
Die Links zu den App-Stores finden sich unten auf dieser Webseite=>
Für Psychotherapeut/innen: Durchführung von Block-exposition entspricht den Leitlinien und ist abrechenbar!
„Eine Therapiesitzung kann im Rahmen einer Expositions-behandlung drei bis viermal am Tag abgerechnet werden, dies auch mehrmals in einer Woche. Dies gilt für die Anwendung sowohl im Rahmen einer Kurzzeittherapie als auch im Rahmen einer Langzeittherapie.“
Lesen Sie mehr dazu in der Stellungnahme der DGZ e.V. zur Abrechnung von mehr als drei ambulanten Therapiesitzungen in einer Woche. Stellungnahme=>
Virimaris Film – WASSERWESEN
Ein Filmprojekt zu Zwangsstörungen
Crowdfunding
Mit Ihrem Beitrag unterstützten Sie die Finanzierung der Vorproduktion und die Dreharbeiten.
Zum Inhalt: Jonas, ein behütet aufgewachsener Jugendlicher, entwickelt eine Zwangserkrankung, die sich in Gestalt eines Wasserwesens visualisiert. Was anfangs wie eine Freundschaft wirkt, wird nach und nach zu einer erdrückenden, dunklen Kraft, die Jonas zu verschlingen droht. Mehr=>
Studien zu Zwangsstörungen
An der Universität Marburg (01/2025), der Universität Marburg (12/2024), der Universität Konstanz (11/2024), der Universität Graz (09/2024), der Medical School Hamburg (05/2023), der Universität Leipzig (01/2023), dem UKE-Hamburg (10/2022+08/2021) und der KJP der Uniklinik Dresden (03/2019) finden Studien zu Zwangsstörungen statt. Betroffene sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.

Habe ich eine Zwangsstörung?
Mit diesem Selbsttest können Sie prüfen, ob Sie ggf. unter einer Zwangsstörung leiden. Der Test umfasst diese 5 Fragen:
(1) Waschen und putzen Sie sehr viel?
(2) Kontrollieren Sie sehr viel?
(3) Haben Sie quälende Gedanken, die Sie loswerden möchten, aber nicht können?
(4) Brauchen Sie für Alltagstätigkeiten sehr lange?
(5) Machen Sie sich Gedanken um Ordnung und Symmetrie?
Wenn Sie mindestens eine der obigen Fragen mit “Ja” beantwortet haben und zudem eine Beeinträchtigung erleben, könnte bei Ihnen eine Zwangsstörung gegeben sein. Ist dies der Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt, einem Psychotherapeuten oder Facharzt für Psychiatrie auf, der eine gesicherte Diagnose stellen wird.

Selbsthilfe tut gut
Als Ergänzung zur Psychotherapie können Selbsthilfegruppen einen hilfreichen Beitrag leisten, um Zwänge zu bewältigen. Selbsthilfegruppen sind auch ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems, weil sie z.B. zur Aufklärung über die Störung beitragen und dem Austausch unter Betroffenen dienen. Wenn Sie sich über die Ziele und die Arbeitsweise von Selbsthilfegruppen informieren möchten oder in unserer SHG-Liste nachschauen wollen, ob es in Ihrer Region eine Selbsthilfegruppe zu Zwängen gibt, finden Sie hier.

Therapeuten gesucht
Wenn Sie als psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut Interesse an der Behandlung von Zwangsstörungen haben, nehmen wir Sie gerne in unsere Liste der Therapeuten auf. Mit den Ausfüllen unseres Fragebogens leisten Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Zwangsstöungen.
Umfassende Fortbildung zur Behandlung von Zwangsstörungen
„Marburger Curriculum Zwangserkrankungen“
Seit 2015 wird das mehrtägige Fortbildungscurriculum regelmäßig durchgeführt und umfasst aktuell sechs Tagesseminare, die im Online-Format stattfinden (mit Ausnahme eines Präsenzworkshops). Nächster Start am 08. November 2024.
Förderung der Selbsthilfe nach § 20 h SGB V
Als Bundesorganisationen der Selbsthilfe haben wir im Jahr 2024 pauschale Fördergelder der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 28.000,00 Euro erhalten. Ohne diese Zuwendungen wäre unsere Arbeit nur halb so erfolgreich gewesen. Unser herzlicher Dank gilt namentlich diesen Krankenkassen und Verbänden: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), AOK-Bundesverband (GbR), BKK-Dachverband e.V., IKK e.V., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.