Diagnosekriterien Zwangsstörung

Eine Zwangsstörung kann sich sowohl in Zwangsgedanken als auch in Zwangshandlungen äußern. Bei den meisten Zwangserkrankten tritt beides zusammen auf. Für die Diagnose Zwangserkrankung müssen die Zwangssymptome mindestens zwei Wochen lang jeweils mehrere Stunden am Tag vorkommen und von den Betroffenen als störend empfunden werden.

Diagnosekriterien einer Zwangserkrankung nach ICD-10 (Internationale Klassifikation der psychiatrischen Krankheiten) der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Für die Diagnose Zwangserkrankung müssen mindestens zwei Wochen lang an den meisten Tagen Zwangsgedanken oder -handlungen oder beides nachweisbar sein

  • Die Zwangsgedanken werden als die eigenen Gedanken erkannt und nicht als von außen aufgezwungen (wie es beispielsweise bei einer Schizophrenie der Fall sein kann) erlebt
  • Die Betroffenen versuchen sich gegen die Zwangssymptome zu wehren, haben dabei aber keinen – oder nur einen sehr begrenzten – Erfolg
  • Die Zwangsgedanken und -handlungen wiederholen sich auf die gleiche Weise (“stereotyp”) in einer für den Betroffenen unangenehmen Weise und werden darüber hinaus als sinnlos oder zumindest übertrieben empfunden
  • Die Betroffenen leiden unter ihren Zwangsgedanken und -handlungen. Der damit verbundene hohe Zeitaufwand behindert sie in ihren sozialen Kontakten und ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit

Diagnosekriterien speziell für Zwangsgedanken:

Bei Zwangsgedanken handelt es sich um als störend, lästig, ungewollt und sinnlos erlebte Ideen, Gedanken, Vorstellungen oder Impulse, die wiederholt und länger andauernd auftreten

  • Die Betroffenen versuchen, diesen Zwangsgedanken Widerstand zu leisten, sie zu ignorieren, zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Handlungen auszuschalten
  • Falls der Zwangserkrankte unter einer weiteren psychischen Störung leidet, so darf diese nicht in Beziehung zu den Zwangsgedanken stehen. So sind beispielsweise zwanghafte Gedanken übers Essen bei einer Essstörung keine Zwangsgedanken

Diagnosekriterien speziell für Zwangshandlungen:

  • Zwangshandlungen sind wiederholte, zweckgerichtete und beabsichtigte Verhaltensweisen, die nach bestimmten Regeln und meist in der gleichen Abfolge (“stereotyp”) ausgeführt werden
  • Das Verhalten ist nicht sinnvoll. Es dient vielmehr dazu, Ängste und Spannungen abzuschwächen und befürchtete Katastrophen zu vermeiden, die dem Betroffenen selbst oder einer ihm nahe stehenden Person zustoßen könnten. Dabei steht die Handlung in keiner logischen Beziehung zu dem, was sie bewirken oder verhindern soll oder ist eindeutig übertrieben

Diagnose nach dem DSM-5:

Das amerikanische Diagnosesystem DSM-5 unterscheidet noch nach dem Grad der gegebenen Einsicht in die Zwangsproblematik nach mehreren Abstufungen von “gute Einsicht” bis “keine Einsicht”. Die neue, 2015 auch in deutsch erhältliche DSM-5 Klassifikation verwendet auch einen neuen, erweiterten Begriff von Zwangsstörung: er heißt dort “Zwangsstörung und verwandte Störungen”, wobei unter den letzteren Trichotillomanie, die Körperdysmorphe Störung etc. zu verstehen sind.

Fragen zur Selbstdiagnose nach Rasmussen & Eisen:

Mit Hilfe der drei nachfolgenden Fragen können rund 80 Prozent der Zwangsstörungen erkannt werden:

1.) Müssen Sie sich immer wieder Ihre Hände waschen?
2.) Müssen Sie alles mehrmals nachkontrollieren?
3.) Haben Sie Gedanken, die Sie belasten und die Sie nicht loswerden können?